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Reparaturbonus 2026: Förderung in Deutschland & Österreich

Henry William Thompson Murray • 2026-07-21 • Gepruft von Mia Schneider

Der österreichische Reparaturbonus ist Geschichte, die Geräte-Retter-Prämie hat ihn abgelöst. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie die neue Bundesförderung beantragen, worin der Unterschied zu den deutschen Landesprogrammen liegt und in welchen Bundesländern Sie 2026 noch Geld für Reparaturen bekommen.

Reparaturbonus Deutschland

Geräte-Retter-Prämie Österreich

🔹 Maximale Förderung pro Reparatur (Sachsen): 200 Euro – Maximale Förderung pro Reparatur (Wien): 100 Euro – Start der Geräte-Retter-Prämie (Österreich): 12. Jänner 2026 – Bundesländer mit aktivem Bonus (Deutschland): Bayern, Berlin, Sachsen (Thüringen ausgelaufen) – Fördersatz (Sachsen): 50 % der Reparaturkosten – Mindestrechnungsbetrag (Sachsen, ab 2026): 115 Euro – Maximale Fördersumme (Österreich): 130 Euro – Förderquote (Sachsen): 50 % der Bruttokosten

Programm Maximale Fördersumme Förderquote Status
Geräte-Retter-Prämie (Österreich) 130 Euro Bis zu 100 % der Reparaturkosten (abhängig von Gerät) Aktiv seit 12. Jänner 2026
Reparaturbonus Sachsen 200 Euro 50 % der Bruttokosten Aktiv (ab 2026 mit Mindestrechnungsbetrag 115 Euro)
Reparaturbonus Berlin 100 Euro 50 % der Bruttokosten Aktiv (Start 2026)
Reparaturbonus Thüringen Ausgelaufen seit 31.12.2025

Was fällt unter den Reparaturbonus?

Die Frage nach den förderfähigen Geräten und Leistungen ist zentral. Wir zeigen Ihnen die Unterschiede zwischen der neuen österreichischen Geräte-Retter-Prämie und den deutschen Programmen.

Förderfähige Gerätekategorien bei der Geräte-Retter-Prämie

Gefördert werden Reparaturen, Service und Wartung von Elektro- und Elektronikgeräten (oesterreich.gv.at). Dazu zählen Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Computer und Kommunikationsgeräte. Nicht gefördert werden Reparaturen an Fahrzeugen oder medizinischen Geräten.

Förderfähige Reparaturen in Sachsen (Reparaturbonus)

In Sachsen werden 50 % der Reparaturkosten bis maximal 200 Euro übernommen, allerdings gilt ein Mindestrechnungsbetrag von 115 Euro (Sächsische Aufbaubank). Gefördert werden ausschließlich Reparaturen, nicht Service oder Wartung. In Wien werden bis zu 50 % der Reparaturkosten, maximal 100 Euro, übernommen (Stadt Wien).

„Die Geräte-Retter-Prämie übernimmt bis zu 130 Euro je Reparatur.” – Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserversorgung (Österreich)

Das Muster: Die österreichische Bundesförderung deckt ein breiteres Leistungsspektrum ab als die meisten deutschen Landesprogramme.

Wie hoch ist der Reparaturbonus 2026?

Österreich: Geräte-Retter-Prämie ab 12. Jänner 2026

Die Geräte-Retter-Prämie in Österreich übernimmt bis zu 130 Euro je Reparatur, Service oder Wartung (xn--gerte-retter-prmie-ntbm.at). Der Bon ist nach Ausstellung drei Wochen gültig (konsumentenfragen.at).

Sachsen: Reparaturbonus mit neuen Konditionen

In Sachsen beträgt der Höchstbetrag 200 Euro pro Reparatur (Sächsische Aufbaubank). Ab 2026 gilt ein Mindestrechnungsbetrag von 115 Euro.

Berlin: Reparaturbonus im Jahr 2026

Der Berliner Reparaturbonus startet 2026 und fördert mit bis zu 100 Euro und 50 % der Bruttokosten.

Thüringen: Reparaturbonus ausgelaufen

Der Reparaturbonus Thüringen ist zum 31.12.2025 ausgelaufen (Verbraucherzentrale Thüringen). Eine Wiederaufnahme ist derzeit nicht geplant.

„Gefördert werden 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 200 Euro pro Reparatur.” – Sächsische Aufbaubank (SAB)

Der Trend: Die Fördersummen variieren stark zwischen den Bundesländern, Österreich liegt mit 130 Euro im Mittelfeld.

In welchen Bundesländern gibt es einen Reparaturbonus?

Aktive Reparaturbonus-Programme in Deutschland

In Deutschland bieten Bayern, Berlin und Sachsen aktive Programme an (Finanz.at). Thüringen hat das Programm zum 31.12.2025 eingestellt (Verbraucherzentrale Thüringen).

Die Geräte-Retter-Prämie in Österreich

Österreich hat den Reparaturbonus durch die Geräte-Retter-Prämie ersetzt (oesterreich.gv.at). Die Bundesförderung gilt österreichweit und nicht nur in einzelnen Bundesländern (Bundeskanzleramt Österreich).

Die Arbeiterkammer verweist darauf, dass die Geräte-Retter-Prämie in allen acht österreichischen Bundesländern über die Landesorganisationen abgewickelt wird (Arbeiterkammer).

Was das bedeutet: Während in Deutschland nur einzelne Bundesländer fördern, gibt es in Österreich eine einheitliche Lösung.

Wie beantrage ich den Reparaturbonus in Sachsen?

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antragsvorgang

  1. Reparatur durchführen lassen bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb
  2. Kostenvoranschlag oder Rechnung anfordern
  3. Online-Antrag auf sab.sachsen.de stellen
  4. Persönliche Daten und Bankverbindung angeben
  5. Antrag absenden und Bestätigung abwarten

Benötigte Unterlagen und Fristen

Für den Antrag werden der Kostenvoranschlag oder die Rechnung benötigt. Die Förderung beträgt 50 % der Reparaturkosten, maximal 200 Euro. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–6 Wochen.

Der Clou: Sichern Sie sich Ihren Reparaturbonus gleich nach der Reparatur, denn die Fördermittel sind begrenzt und werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst” vergeben.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Reparatur gestellt werden, sonst entfällt die Förderung.

Was gibt es statt Reparaturbonus?

Geräte-Retter-Prämie – der Nachfolger in Österreich

In Österreich ersetzt die Geräte-Retter-Prämie den Reparaturbonus seit 12. Jänner 2026 (oesterreich.gv.at). Die Beantragung erfolgt online auf geräte-retter-prämie.at.

Alternative Förderprogramme in Deutschland

In Deutschland gibt es keinen bundesweiten Nachfolger, aber weiterhin Landesprogramme (Finanz.at). Thüringen hat sein Programm beendet, Bayern fördert weiter.

„Der Wiener Reparaturbon fördert mit bis zu 50 %, maximal 100 Euro.” – Stadt Wien

Die Konsequenz: Wer in Deutschland keinen Reparaturbonus im eigenen Bundesland hat, muss auf Landesprogramme in Nachbarbundesländern ausweichen oder die Reparatur selbst bezahlen.

Der alte Reparaturbonus in Österreich läuft aus, die Geräte-Retter-Prämie übernimmt. Verbraucher in Österreich profitieren von einer bundesweiten Lösung mit bis zu 130 Euro Förderung. In Deutschland hingegen bleibt die Förderlandschaft fragmentiert – nur drei Bundesländer bieten 2026 aktive Programme an.

Timeline: Reparaturbonus und Geräte-Retter-Prämie

  • bis 31.12.2025: Reparaturbonus Thüringen ausgelaufen. Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen
  • 12. Jänner 2026: Start der Geräte-Retter-Prämie in Österreich. Quelle: oesterreich.gv.at
  • Ab 2026: Sachsen erhöht Mindestrechnungsbetrag auf 115 Euro. Quelle: Sächsische Aufbaubank
  • Ab 2026: Berlin führt Reparaturbonus ein. Quelle: Berlin.de

Was wir sicher wissen und was offen bleibt

  • Bestätigte Fakten: Die Geräte-Retter-Prämie ist seit 12. Jänner 2026 in Österreich aktiv (Quelle: oesterreich.gv.at). Sachsen fördert 50 % der Reparaturkosten, maximal 200 Euro (Quelle: sab.sachsen.de). Thüringen hat sein Programm zum 31.12.2025 beendet (Quelle: vzth.de).
  • Unklare Punkte: Ob der Reparaturbonus in Thüringen wieder eingeführt wird, ist nicht bekannt. Welche weiteren Bundesländer zukünftig ein eigenes Programm starten, ist offen.

Häufig gestellte Fragen zum Reparaturbonus

Wie beantrage ich den Reparaturbonus in Berlin?

Der Antrag erfolgt online über die Webseite des Berliner Senats. Sie benötigen die Rechnung der Reparaturwerkstatt und Ihre persönlichen Daten.

Welche Haushaltsgeräte werden bei der Geräte-Retter-Prämie gefördert?

Gefördert werden Elektro- und Elektronikgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Fernseher, Computer und Laptops. Nicht gefördert werden Fahrzeuge oder medizinische Geräte.

Was kostet eine Reparatur, wenn ich den Reparaturbonus beantrage?

Die Kosten hängen von der Werkstatt ab. Der Bonus übernimmt einen Teil der Kosten – in Österreich bis zu 130 Euro, in Sachsen bis zu 200 Euro.

Kann ich den Reparaturbonus mehrmals nutzen?

Ja, Sie können den Bonus mehrfach nutzen, solange das jeweilige Programm noch aktiv ist und über Fördermittel verfügt.

Gibt es den Reparaturbonus auch in Bayern?

Ja, Bayern bietet ein Reparaturbonus-Programm an. Die genauen Konditionen variieren, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Landesstelle.

Brauche ich eine Rechnung oder einen Kostenvoranschlag?

In der Regel wird für den Antrag ein Kostenvoranschlag oder die endgültige Rechnung benötigt. Lesen Sie die Anforderungen des jeweiligen Programms genau.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und Auslastung. Rechnen Sie mit 4–6 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

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